Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) für die Beistandschaft
Der Landkreis Rosenheim sucht für das Sachgebiet 23, Gruppe 231 „Beistandschaften“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) für die Beistandschaft
Das Kreisjugendamt Rosenheim fördert mit seinen rund 160 Mitarbeitenden das gesunde Aufwachsen von jungen Menschen und unterstützt Eltern durch bedarfsgerechte Hilfen und Leistungen bei ihren Erziehungsaufgaben. Wir unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche durch konkrete Angebote in der Erziehung und Verselbständigung. Die Gruppe Beistandschaften umfasst derzeit neun Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie zwei Assistenzkräfte. Die Beistände vertreten die Interessen der Kinder in Angelegenheiten von Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsangelegenheiten. Wenn Sie sich eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe, die nicht den klassischen Verwaltungsaufgaben entspricht, wünschen und Teil unseres kollegialen und hochmotivierten Teams werden wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Es handelt sich um unbefristete Vollzeitstellen. Bei geeigneter Besetzung ist Teilzeit möglich.
Unsere Anforderungen
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- Laufbahnbefähigung der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Dipl.-Verwaltungswirtin bzw. Dipl.-Verwaltungswirt (m/w/d)) oder erfolgreich abgelegter Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt (m/w/d)) oder Studium der Rechtswissenschaften (mind. Erstes Staatsexamen) oder der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht
- Kenntnisse im BGB (Unterhaltsrecht), Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und Familienrecht bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen
- Strukturierte Arbeitsweise auch bei komplexen Zusammenhängen
- Gute Auffassungsgabe, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit
- Freundlichkeit und Offenheit im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Sicheres Auftreten auch in schwierigen Situationen
- Verhandlungsgeschick
- Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere in MS-Office Produkten und Fachverfahren)
Sie haben nicht die einschlägige Ausbildung, interessieren sich aber für die Tätigkeit in der Beistandschaft?
Gerne können Sie sich auch mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. mit einem abgelegten Beschäftigtenlehrgang I (Verwaltungsfachkraft (m/w/d)) jeweils mit der Bereitschaft den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren, bewerben.
Was ist der Beschäftigtenlehrgang II?
Der Beschäftigtenlehrgang II dauert zwei Jahre und wird von der Bayerischen Verwaltungsschule angeboten. Der Landkreis Rosenheim übernimmt die Lehrgangskosten. Die Lehrgänge finden in Rosenheim sowie teilweise an Bildungszentren der BVS statt und können neben der Tätigkeit in der Beistandschaft besucht werden. Es gibt eine Freistellung für Unterricht mit einem Umfang von 720 Unterrichtseinheiten, was durchschnittlich zwei Tagen pro Woche entspricht. Während des Lehrgangs müssen Leistungsnachweise erbracht werden, und am Ende stehen sieben Abschlussprüfungen an.
Ihre Aufgaben
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- Unterstützung in der Klärung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
- Beratung und Unterstützung des betreuenden Elternteils zur Geltendmachung des eigenen Unterhaltsanspruches,
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche,
- Geltendmachung der Ansprüche vor dem Familiengericht
- Umsetzung von relevanten Gesetzesänderungen
Wir bieten
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- Einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz
- Leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen inklusive einer leistungsorientieren Bezahlung
- Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA - bitte informieren Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten, z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
- Die Möglichkeit des Leasings von Fahrrädern im Rahmen des TV-Fahrradleasings
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Fahrtkostenzuschuss bei ÖPNV Nutzung
- Flexible Arbeitszeiten - die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung und gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsportal, um sich bei uns zu bewerben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
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