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Vorbereitungsdienst Landwirtschaft für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus beabsichtigt, zum 1. Oktober 2025 voraussichtlich bis zu 20 Absolventen (m/w/d) von Technikerschulen für Agrarwirtschaft, Höheren Landbauschulen oder Meister (m/w/d) in einem Beruf im Agrarbereich in den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene einzustellen. Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich ein Jahr und endet nach dem erfolgreichen Ablegen der Qualifikationsprüfung im September 2026.
Ausbildungsgebiet: Landwirtschaft
Mit der Einstellung wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet, das mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe endet. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach Prüfungsergebnis, dienstlichem Bedarf und verfügbaren Stellen. Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Die Stellen sind unter bestimmten Voraussetzungen teilzeitfähig.
An der Bewerbung von Frauen besteht ein besonderes Interesse. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt auf Antrag mit Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ab 27. März 2025 bis spätestens
Mittwoch, den 14. Mai 2025
online einzureichen: www.stmelf.bayern.de/berufundkarriere .
Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten in die Bewerbermaske sind nachfolgend genannte Unterlagen in einer Datei (max. 8 MB) hochzuladen:
1. Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben
2. Lückenloser Lebenslauf
3. Abschlusszeugnis

  • einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft bzw.
  • einer Höheren Landbauschule bzw.
  • der Meisterprüfung in einem Beruf im Agrarbereich oder
  • eines vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten

Ausbildungsgangs; Liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, ist eine vorläufige Notenbestätigung mit voraussichtlicher Durchschnittsnote hochzuladen.
Hinweis: Für den Beginn des Vorbereitungsdienstes im Jahr 2025 muss das Zeugnis zwingend zum 01.10.2025 vorliegen.
4. ggf. Ausweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
Sofern Ihnen einzelne Unterlagen im Bewerbungszeitraum noch nicht vorliegen, sind diese unverzüglich per E-Mail nachzureichen an
bewerbungen-a5@stmelf.bayern.de, Betreff: „Vorbereitungsdienst_QE2_2025_Name“
Ein ergänzendes Hochladen von Unterlagen über die Bewerberplattform ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines anderen
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (bei Beherrschung der deutschen Sprache).
Weitere Einstellungsvoraussetzungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Anforderung nachgewiesen werden müssen, sind
*
ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG, das zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist und nicht älter als drei Monate sein darf,
*
ein Führerschein, der zur Benutzung eines Personenkraftwagens berechtigt,
*
eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Disziplinarverfahren anhängig ist und
*
ein Gesundheitszeugnis, in welchem die gesundheitliche Eignung für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie die voraussichtliche gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - einschließlich der sprachlichen Eignung (hinsichtlich Sprachstörungen, wie Lautbildungs- oder Wort-/Satzbildungsstörung) bescheinigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden nach Ende der Ausschreibungsfrist zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 17.04.2025

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